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Was ist Elektrokontrolle?
Es gibt verschiedene Arten von Kontrollen.
Verwaltungen & Eigentümer haben meist an der periodischen Kontrolle Bedarf.
Hier finden Sie Zusammenfassungen zu den gängigen Kontrollarten.
Periodische Elektrokontrolle
Eigentümer von elektrischen Anlagen werden in periodischen Abständen von ihrem Elektrizitätsversorgungsunternehmen dazu aufgefordert, die Sicherheit ihrer elektrischen Installationen von einem unabhängigen Kontrollorgan überprüfen zu lassen. Die Häufigkeit dieser Kontrollen wird durch die Gebäude- und Betriebsart bestimmt.
Diese Art der Kontrolle kommt ebenfalls zum tragen, wenn bei einem Gebäude mit elektrischen Anlagen, ein Eigentümerwechsel (Handänderung) vollzogen wird und die letzte periodische Kontrolle länger als fünf Jahre her ist.
Die gesetzlichen Vorschriften (NIV) schreiben die periodischen Kontrollen von elektrischen Anlagen in folgenden Abständen vor.
Jährlich
Baustellen und Märkte
Temporäre Skilifte
Alle 3 Jahre
Explosionsgefährdete Räume der Zone 0 und 1 in Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten und Räume der Zone 2 und 22
Alle 5 Jahre
Kasernen
Campingplätze und Bootsanlegestellen
Betriebsräume in Industrie und Grossgewerbe
Korrosive Räume
Labor und Prüffelder
Ladestationen für die Elektromobilität im öffentlichen Raum
Kino, Theater, Bühnen, Tanzlokale
Alters- und Kinderheime
Ferienheime, Gaststätten, Restaurants und Hotel
Kindergärten, Schulhäuser und Hochschulen
Warenhäuser und Baumärkte mit einer Verkaufsfläche >1200m2
Messehallen
Bistros, Take Away's, Cafés
Gefängnisse
Hallen- und Freibäder
Untertagbauten, Tunnel, Kavernen
Kläranlagen, Abwasserpumpwerke
Beschneiungsanlagen, stationäre Skilifte
Medizinisch genutzte Räume der Gruppe 0 und 1
Rechenzentren
Installationen und/oder Installationsteile mit Nullung Schema III
Alle 10 Jahre
Zeughäuser
Zivilschutzanlagen
Sport- und Vergnügungsboote
Inselnetze mit eigener Energieerzeugung
Feuergefährliche gewerbliche Räume, nasse gewerblich genutzte Räume
Gewerbliche Werkstätten und/oder andere Reparaturwerkstätten
Kirchen, Versammlungsstätten, Museen
Büro, Banken, Versicherungen, Verkaufslokale, Kioskbetriebe
Pumpstationen, Trinkwasser-Reservoir
Landwirtschaftlich genutzte Räume wie Stall und Scheune
Mobilfunkanlagen auf Gebäuden
Alle 20 Jahre
Wohnbauten
Abnahmekontrolle
Wird eine elektrische Anlage erstellt oder massgebend nach den Vorgaben des Elektrizitätsgesetzes verändert, so ist der Eigentümer/Betreiber dieser Anlage gesetzlich dazu verpflichtet, die Anlage oder den veränderten Teil der Installation durch ein unabhängiges Kontrollorgan prüfen zu lassen.
Schlusskontrolle
Wird eine Neu-Installation fertiggestellt, muss diese vor der Übergabe an den Eigentümer vom ausführenden Elektroinstallateur überprüft werden. Zwecks des Vieraugenprinzips und der besseren Qualitätssicherung überträgt der Elektroinstallateur die Ausführung dieser Kontrolle vielfach an ein unabhängiges Kontrollorgan.